Verbesserung der Luftqualität
Luftreinhalteverordnung für Holzfeuerungen
Die schweizerische Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt Grenzwerte für verschiedene Anlagetypen vor, unter anderem auch für Holzfeuerungsanlagen. Im Zuge der Revision der LRV wurden die Grenzwerte für die erlaubten Emissionen aus der Holzverbrennung verschärft.
In den kommenden Jahren werden Holzfeuerungen den Grenzwert für Staub nur noch mit geeigneten Reinigungssystemen einhalten können.
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Den Originaltext der Luftreinhalteverordnung und alle bisher publizierten Änderungen finden sie auf der offiziellen Homepage der Bundesbehörde unter: admin.ch
Genaue Informationen zum Thema Feinstaub erhalten Sie auf der Cercl’Air-Seite Feinstaub macht krank: feinstaub.ch
Die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung für Staub
Grenzwerte der LRV für Feststoffe (Staub) in mg/m³ | Bis 70 kW | 70 kW - 500 kW | 500 kW - 1 MW | 1 MW - 10 MW | Über 10 Mw |
ab 1. Januar 2008 | - | 150 mg/m³ | 20 mg/m³ | 20 mg/m³ | 10 mg/m³ |
ab 1. Januar 2012 | - | 50 mg/m³ | 20 mg/m³ | 20 mg/m³ | 10 mg/m³ |
ab 11. April 2018 | 50 mg/m³ | 50 mg/m³ | 20 mg/m³ | 20 mg/m³ | 10 mg/m³ |
Als geeignetes Reinigungssystem kommen z. B. unsere Elektrofilter zum Einsatz.
Eine Auswahl an modular aufgebauten E-Filter finden Sie hier.
Messwerte einer Emissionsmessung vor und nach dem Elektrofilter
Zeitgleiche Emissionsmessungen vor und nach Elektrofilter zeigen einen Wirkungsgrad zwischen 91 % und 98 % auf. Alle Messwerte sind in mg/m³ und bezogen auf einen Sauerstoffgehalt von 13 % bei Normbedingungen ausgewiesen und können somit direkt mit den Grenzwerten der Luftreinhalteverordnung (LRV) verglichen werden.
Die „Messung 4“ beinhaltet eine Abreinigung der Filterrohre von ca. 2 Minuten.